Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau ist am 9. Oktober 2026 in Kraft getreten. Beide Staaten haben ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen. In der Schweiz endete die Referendumsfrist am 8. Oktober, nachdem National- und Ständerat der Vorlage in der Sommersession zugestimmt hatten.
Das Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für Finanzhilfe, mit der Schweizer Unternehmen stärker in den Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft einbezogen werden können. Die ukrainische Regierung kann benötigte Güter und Dienstleistungen bezeichnen. Der Bund soll deren Lieferung anschliessend in einem öffentlichen Verfahren bei Schweizer Unternehmen ausschreiben.
Damit erweitert sich der mögliche Kreis über die bereits laufenden Projekte hinaus. Im Länderprogramm Ukraine 2025–2028 finanziert die Schweiz schon Vorhaben von Schweizer Firmen, die über eine Niederlassung in der Ukraine verfügen. Das neue Abkommen gilt dagegen grundsätzlich für alle Schweizer Unternehmen und soll zugleich private Investitionen mobilisieren.
Unterzeichnet wurde das Abkommen am 10. Juli 2025. Der Bundesrat nahm am 6. März 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und leitete die Vorlage an das Parlament weiter. Das Inkrafttreten vergibt noch keine einzelnen Aufträge: Welche Güter oder Leistungen beschafft werden, hängt von den ukrainischen Bedarfsangaben und den anschliessenden öffentlichen Ausschreibungen des Bundes ab.
