MEINUNG & ANALYSE | 20. Oktober 2026 · Kommentar

Ein gemeinsames Sondierungspapier von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD sieht vor, sich für das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einzusetzen. Das ist bislang eine politische Forderung und ändert das geltende Wahlrecht nicht. [1][2]

Ein Tabubruch mit großer Tragweite

Das Wahlrecht ist der Kern demokratischer Mitbestimmung. Bei Landtagswahlen dürfen derzeit nur deutsche Staatsangehörige wählen; bei Kommunalwahlen gilt eine begrenzte Ausnahme für Bürger anderer EU-Staaten. Der Berliner Vorstoß würde diese Verbindung zwischen Staatsangehörigkeit und politischem Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene lösen. Er knüpft stattdessen an fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland an. Das Papier sagt nicht, wie diese Zeit berechnet oder welche Aufenthaltsstatus erfasst würden. [2][3][4][5]

Es ist eine Unverschämtheit, Ausländern ohne Einbürgerung auch das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Wer über die politische Ausrichtung eines Landes mitentscheidet oder für ein Parlament kandidiert, sollte die staatsbürgerliche Zugehörigkeit erworben und die damit verbundenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Ein langer Aufenthalt allein reicht dafür nicht.

Staatsangehörigkeit hat Bedingungen

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch nach fünf Jahren Aufenthalt verliehen. Das Gesetz verlangt unter anderem eine geklärte Identität, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, eine Erklärung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Es enthält auch Vorgaben zu strafrechtlichen Verurteilungen und schliesst die Einbürgerung bei tatsächlichen Anhaltspunkten für bestimmte verfassungsfeindliche Bestrebungen aus. Bestimmte geringfügige Verurteilungen bleiben allerdings ausser Betracht; einen pauschalen Gesinnungstest gibt es nicht. [7][8][9]

Ein Wahlrecht allein nach Aufenthaltsdauer würde diese besonderen Voraussetzungen der Einbürgerung nicht zur Bedingung der Stimmabgabe machen. Die Regeln würden nicht insgesamt aufgehoben, doch Einbürgerung wäre für dieses Wahlrecht nicht mehr der notwendige Zugang. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Machtkalkül und radikale Kräfte

BILD deutet den Vorstoß als Versuch der Linken, mit zusätzlichen Wählern politische Macht auszubauen. Diese Deutung ist plausibel: Die Parteien, die den Kreis der Wahlberechtigten erweitern wollen, eröffnen sich damit die Möglichkeit, neue Wählergruppen anzusprechen und um zusätzliche Stimmen zu werben. Das Sondierungspapier belegt kein ausdrücklich vereinbartes parteitaktisches Motiv; es bleibt eine politische Bewertung. [1][2]

Die neue Wählerschaft wäre nicht einheitlich. Es wäre falsch, Ausländer oder Muslime pauschal als radikal zu bezeichnen. Zugleich würde ein Wahlrecht nach Aufenthaltsdauer auch Menschen mit extremistischen, demokratiefeindlichen oder islamistischen Überzeugungen erfassen, sofern sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. Eine gezielte Absicht, gerade islamistische Wähler zu gewinnen, ist aus dem Papier nicht belegt. Die Sorge, dass radikale Kräfte von einer solchen Öffnung profitieren und ihren politischen Einfluss ausbauen könnten, darf dennoch nicht kleingeredet werden.

Verfassungsrechtlich hoch umstritten

Ausländische Staatsangehörige dürfen derzeit nicht an Wahlen zu Landesparlamenten teilnehmen. Bei Kommunalwahlen besteht eine Ausnahme für EU-Bürger. Das Berliner Innenressort erklärte BILD, für ein Wahlrecht auf Landesebene müssten sowohl das Grundgesetz als auch die Berliner Verfassung geändert werden. Eine Änderung des Grundgesetzes verlangt Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat. Zwei von BILD befragte Verfassungsrechtler halten den Vorstoß für unvereinbar mit dem geltenden Verfassungsrecht. Das sind juristische Einschätzungen, kein Gerichtsurteil zu einem konkreten Gesetzesentwurf. [1][3][4][5][6]

Der Vorschlag ist nicht beschlossen. Er sollte es auch nicht werden. Wahlrecht allein an den Aufenthalt statt an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen, wäre ein gefährlicher Tabubruch. Berlin braucht Lösungen für Wohnungsnot, Verwaltung und Sicherheit. Eine solche Reform würde keines dieser Probleme lösen und könnte die politische Polarisierung weiter verschärfen.